Tierschutz umfasst sämtliche Aktivitäten und Maßnahmen, die darauf abzielen, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen. Ziel ist es, Tieren – meist Wirbeltieren – ein artgerechtes Leben zu ermöglichen und sie vor Schmerzen, Leiden, Schäden und unnötigen Beeinträchtigungen zu bewahren. Im Unterschied zu Tierrechten, die oft jegliche Nutzung von Tieren durch den Menschen ablehnen, akzeptiert der Tierschutz grundsätzlich die Nutzung von Tieren, fordert aber eine möglichst leidfreie und artgerechte Haltung und Behandlung.
Deutschland: Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert (Art. 20a GG). Das Tierschutzgesetz (TierSchG) regelt detailliert, wie Tiere zu behandeln sind. Es besagt unter anderem, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf (§ 1 TierSchG). Verstöße können mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
EU: Auch auf europäischer Ebene ist Tierschutz rechtlich verankert (Art. 13 AEUV), wobei das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen bei der Politikgestaltung berücksichtigt werden muss
International: Das erste Tierschutzgesetz wurde 1822 in England erlassen, der erste deutsche Tierschutzverein entstand 1837.
Verstösse gegen den Tierschutz werden durch private Gruppen und Zusammenschlüsse von Tierschützern aufgedeckt, seltener durch die, mit der Überwachung und Einhaltung des Tierschutzes beauftragten Behörden.
Aufgedeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden diese Verstösse durch folgende private Tierschutzorganisationen :